Dienstgeschäfte / Dienstgänge am Dienstort z. B. in Berlin

Für Dienstreisen am Dienstort gilt folgende Regelung, wir sprechen hier von einem Dienstgang:

Dienstgänge sind Gänge und Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienst- oder Wohnort außerhalb der Dienststätte. Sie sind allgemein genehmigt, eine gesonderte schriftliche Anordnung erfolgt hier nicht. Die vorherige Absprache mit dem oder der Fachvorgesetzten wird vorausgesetzt, ein weiterer Antrag ist dann nicht erforderlich. Dazu reiche eine einfache Mail an Jan und/oder Neele, das ist ausreichend um der Versicherung genüge zu tun.

Ggf. entstandene Fahrtkosten werden erstattet. Bitte reicht dazu schriftlich, die gängigen Dokumente zur Dienstreiseabrechnung ein.