Arbeitszeitausgleich und Urlaub

Einen Antrag auf Arbeitszeitausgleich stellst Du, solltest Du einmal am Wochenende arbeiten oder unter der Woche viel länger als sonst (z. B. bei Dienstreisen). Die Tage kannst Du dann innerhalb der nächsten zwei Wochen ausgleichen. Sowohl den Arbeitszeitausgleich als auch Deinen Urlaubsantrag stellst Du mit dem Formular „U R L A U B S A N T R A G“, den Du hier findest: G:GS_Geschäftsstelle5_Vorlagen für ALLE.

Den Antrag füllst Du wie vorgegeben aus. Für das laufende Urlaubsjahr trägst Du bei den Gesamturlaubstagen entsprechend so viele Tage ein, die Dir zustehen. Den Antrag legst Du dann zu Jan (Geschäftsführung) ins Fach.

Wichtig: Der Urlaubsantrag muss mit der Bereichsleitung und den anderen im jeweiligen Bereich tätigen Mitarbeiter*innen abgestimmt werden, inbesondere bei längeren Urlauben. Der Urlaubsantrag ist durch die Bereichsleitung zu bestätigen.

Bitte leg den genehmigten Urlaubsantrag Renate zur Kenntnis vor. Denn sie hat immer den Überblick, wie viele Urlaubstage jede*r noch hat.

Wichtig: Wenn du unterwegs auf Dienstreise oder im Urlaub (auch AZA) bist, sollte unbedingt eine Abwesenheitsnotiz eingerichtet werden. Der Text kann in etwa so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade im Urlaub/auf Diensreise und deswegen persönlich nicht erreichbar. Ab dem DATUM bin ich wieder wie gewohnt zu erreichen. Aus Datenschutzgründen wird diese E-Mail nicht weitergeleitet.

Unsere Zentrale leitet Sie gerne an fachkompentente Kolleg*innen weiter:  info@nationale-naturlandschaften.de | 030 788 288 20

Herzliche Grüße

Regelung der Urlaubstage Weihnachten und Neujahr (Dienstanweisung Stand: 2020):
Der Beschluss für den 24.12. und den 31.12. keine Urlaubstage nehmen zu müssen ist vom Vorstand 2020 für die kommenden Jahre dauerhaft erneuert worden.