Urlaub in Zusammenhang mit Diensreise

Das wichtigste zuerst: Reihenfolge ist zu beachten:

Erst Urlaub bewilligen; dann Dienstreise genehmigen. Nicht umgekehrt!

Dienstreise beginnt oder endet am Urlaubsort

Die Genehmigung einer Dienstreise, die am Urlaubsort beginnt und/oder endet, ist nur in Verbindung mit Urlaubsreisen möglich, für die zum Zeitpunkt der Genehmigung oder Anordnung einer Dienstreise bereits Dienstbefreiung erteilt wurde. Wird die Dienstreise am Urlaubsort begonnen und an der Wohnung oder Dienststätte beendet, werden nur die zusätzlichen Fahrtauslagen erstattet, die durch das Dienstgeschäft verursacht worden sind. Das gleiche gilt für Reisen, die an der Wohnung oder Dienststätte beginnen und am Urlaubsort enden.

Wird eine Dienstreise um eine private Reise, die bis zu fünf Arbeitstage Urlaub beinhaltet, verlängert, so bemisst sich die Reisekostenvergütung so, als hätte nur die Dienstreise stattgefunden.

Dienstreisen in Verbindung mit mobilen Arbeiten

Werden Fahrten im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten mit Dienstreisen verbunden, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Kosten als Fahrtauslagen erstattet; Tage- und Übernachtungsgeld wird für die Dauer des Dienstgeschäfts sowie die zusätzliche Reisezeit gewährt. Weitere Erläuterungen und Beispiele, bitte der ausführlichen Dienstanweisung „2022-05-20_Dienstreisen in Verbindung mit Privatfahren_in Verbindung mit mobilem Arbeiten“ im Dienstanweisungen-Ordner auf dem Server entnehmen.