4. Klimawildnis und Schutzgebiete

KlimaWildnis-Richtlinie

NNL als Verbände, Vereine, Zweckverbände und Landesverwaltungen sind antragsberechtigt. 

Klimawildnis-Flächen

Ziel: Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung
Fördergegenstand: Sicherung von Prozessschutzflächen: 50-1000 ha Laubwälder (inbesondere alten Buchenwälder), 25-500 ha Moore / Seen / Auen / Küsten. Auf Flächen der öffentlichen Hand kann in begründeten Einzelfällen der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht gefördert werden.
Förderquote: 95% (100% in Ausnahmefällen) für klassischen Flächenerwerb (kein Nutzungsrecht)

KlimaWildnisBotschafter*innen

Ziel: in engem Kontakt mit Landbesitzenden und -bewirtschaftenden Potenziale für die Wildnisentwicklung erschließen, Kontakte herstellen, Netzwerke bilden, über Fördermöglichkeiten informieren und so als Multiplika­torin oder Multiplikator wirken („Kümmernde“ vor Ort).
Fördergegenstand: Stellen für 3 Jahre bundesweit, koordiniert durch KlimaWildnisZentrale
Förderquote:
bis zu 90%

 

KlimaschutzManager*innen für Schutzgebiete

Stand: Umsetzung durch Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern (12 abgeschlossen – Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein in Diskussion), geplant sind 2 Stellen pro Bundesland / Regionalagentur
Ziel: KlimaschutzManager*innen sollen bei der Konzipierung von Plänen und Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz unterstützen. Die zugehörigen Personalstellen gehen in Regionalagenturen der Bundesländer auf.