Haupt- und Ehrenamtliche im Team

Das Freiwilligenprogramm „Ehrensache Natur“ lebt von guter Teamarbeit zwischen dem hauptamtlichen Personal und Freiwilligen der Nationalen Naturlandschaften.

Eine wichtige Voraussetzung ist: die eindeutige und transparente Rollenverteilung und -abgrenzung zwischen den haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten (wo zutreffend auch zur Abgrenzung von nebenberuflich Tätigen). Dies hilft neuen Freiwilligen, schnell „ihren Platz“ zu finden und sich im Team wohl zu fühlen, außerdem vermeidet es unnötige Konflikte um Verantwortlichkeiten. Nicht zuletzt ist es politisch als Zeichen dahingehend wichtig, dass Ehrenamtliche hauptamtliches Personal nicht ersetzen: Die klare Rollenabgrenzung von Haupt- und Ehrenamtlichen zeigt deutlich, dass ihre Funktionen nicht austauschbar sind.

Die Rolle freiwilliger Mitarbeiter*innen in Nationalen Naturlandschaften

(Empfehlung von Nationale Naturlandschaften e. V., Verband Deutscher Naturparke e. V., Bundesverband Naturwacht e.V., Bundesweiter Arbeitskreis der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz (BANU), Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland)

Ehrenamtliche bzw. freiwillige Mitarbeiter*innen und nebenberuflich Tätige in den Nationalen Naturlandschaften unterscheiden sich in wesentlichen Merkmalen von hauptamtlichem Personal. Sie sind eine wertvolle Ergänzung des Schutzgebietsmanagements – kein Ersatz.

Die Unterschiede in den relevantesten Tätigkeitsfeldern Gebietsbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit und Bildung sind:

Die Unterschiede in den relevantesten Tätigkeitsfeldern Gebietsbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit und Bildung _2

Freiwillige sind kein Ersatz für Hauptamtliche.

Diese Aussage lässt sich mit diversen Argumenten begründen:

  • Die umfangreichen und vielfältigen Aufgaben in Nationalen Naturlandschaften erfordern eine kontinuierliche Arbeit durch Hauptamtliche.

Hauptamtlich Mitarbeitende sind deshalb unverzichtbar, weil sich Freiwillige häufig nur in geringem zeitlichen Umfang engagieren können, oft Projekt orientiert und zeitlich befristet tätig sind und meist sehr spezifische Aufgaben übernehmen. Freiwillig Engagierte können zudem nicht verpflichtet werden, eine Tätigkeit tatsächlich auszuführen, sie sind keine verbindlichen Ansprechpartner*innen für behördliche oder andere Institutionen und gewährleisten damit im Kontext eines Schutzgebietsmanagements keine umfassende kontinuierliche Arbeit.

  • Die Erfüllung von (Naturschutz-) Pflichtaufgaben der Länder kann nur mit Hauptamtlichen gewährleistet werden.

In den Nationalen Naturlandschaften werden u.a. Pflichtaufgaben der Bundesländer im Bereich des Naturschutzes, die sich beispielsweise aus EU-Richtlinien herleiten, erfüllt. Dem müssen die Länder nicht zuletzt dadurch nachkommen, dass sie ausreichend öffentliche Mittel und hauptamtliches Personal bereitstellen.

  • Politische Forderungen zur Stärkung des Ehrenamts verlangen gleichzeitig die Stärkung professioneller Rahmenstrukturen.

Politisch breiter Konsens ist, das Ehrenamt zu stärken und auszuweiten. Diese Forderung kann nur erfüllt werden, wenn entsprechende Rahmenstrukturen wie Informations- und Vermittlungsstellen aber auch weitergehende organisatorische Unterstützung bereitstehen. Solche Strukturen können dauerhaft nur mit hauptamtlichen Kräften eingerichtet und erhalten werden. Hauptamtliche Schutzgebietsbetreuer*innen sind in diesem Zusammenhang Teil der notwendigen Rahmenstruktur für freiwilliges Engagement in Nationalen Naturlandschaften.

  • Freiwillige brauchen fachliche und organisatorische Betreuung. Untersuchungen zum ehrenamtlichen Engagement zeigen deutlich, dass Freiwillige eine gute Betreuung, Anleitung und Unterstützung im Rahmen ihrer Tätigkeiten erwarten.

Beim Einsatz von Freiwilligen in Nationalen Naturlandschaften kann die notwendige persönliche Betreuung aufgrund der Größe und Komplexität der Gebiete nur von hauptamtlichem Personal gewährleistet werden. Hauptamtliche Schutzgebietsbetreuer*innen, die u. a. als Freiwilligenkoordinatoren*innen tätig sind, gehören somit zu den notwendigen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in Nationalen Naturlandschaften.

  • Freiwillige wollen nicht helfen, Geld einzusparen, sondern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.

Freiwillige engagieren sich nicht, um einer Organisation oder Einrichtung Kosten zu sparen, sondern um eine sinnvolle Tätigkeit auszuführen, sich für Lösungen von Problemen einzusetzen und damit einer erfüllenden Freizeitbeschäftigung nachzugehen.

  • Vergleichbare Beispiele im Ausland zeigen die Notwendigkeit von Hauptamtlichen.

Großschutzgebiete, z. B. in Großbritannien und den USA, mit langer Tradition einer gemeinsamen Schutzgebietsbetreuung durch Haupt- und Ehrenamtliche sehen die Organisation und Koordination ehrenamtlicher Arbeit durch Hauptamtliche als selbstverständlichen Bestandteil ihrer Freiwilligenprogramme an.

  • Auch ehrenamtliche Mitarbeitende sind nicht „kostenlos“.

Hinter den Bemühungen, Freiwillige in die Arbeit von Nationalen Naturlandschaften zu integrieren, kann nicht die Absicht stehen, Personal- oder sonstige Kosten zu sparen. Im Gegenteil: Die Integration von Freiwilligen erfordert nicht zu unterschätzende personelle und finanzielle Ressourcen, z. B. für

– die interne Planung und Vorbereitung der Freiwilligentätigkeiten,
– die Qualifizierung von hauptamtlichen Freiwilligenkoordinatoren*innen,
– die Werbung von Freiwilligen,
– ihre Betreuung und Qualifizierung,
– die Anschaffung von Arbeitsmaterialien und Ausrüstung für Freiwillige und
– Anerkennungsmaßnahmen.

Der Auf- und Ausbau des Freiwilligenmanagements ermöglicht es den Nationalen Naturlandschaften aber auch, neue Ressourcen und Finanzquellen zu erschließen.