KlimaWildnis-Richtlinie
NNL als Verbände, Vereine, Zweckverbände und Landesverwaltungen sind antragsberechtigt.
Klimawildnis-Flächen
Ziel: Förderung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung
Fördergegenstand: Sicherung von Prozessschutzflächen: 50-1000 ha Laubwälder (inbesondere alten Buchenwälder), 25-500 ha Moore / Seen / Auen / Küsten. Auf Flächen der öffentlichen Hand kann in begründeten Einzelfällen der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht gefördert werden.
Förderquote: 95% (100% in Ausnahmefällen) für klassischen Flächenerwerb (kein Nutzungsrecht)
KlimaWildnisBotschafter*innen
Ziel: in engem Kontakt mit Landbesitzenden und -bewirtschaftenden Potenziale für die Wildnisentwicklung erschließen, Kontakte herstellen, Netzwerke bilden, über Fördermöglichkeiten informieren und so als Multiplikatorin oder Multiplikator wirken („Kümmernde“ vor Ort).
Fördergegenstand: Stellen für 3 Jahre bundesweit, koordiniert durch KlimaWildnisZentrale
Förderquote: bis zu 90%
- Detaillierter Rückblick des PANK Webinars vom 11. Juni 2024
- Protokoll zur Fragerunde mit der KlimaWildnisZentrale am 25. November 2024
- Online-Seminar am 16. Dezember, 13-15:30 Uhr
- KWB-Antrag_Übersicht_Sach-und-Reisekosten
KlimaschutzManager*innen für Schutzgebiete
Stand: Umsetzung durch Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern (12 abgeschlossen – Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein in Diskussion), geplant sind 2 Stellen pro Bundesland / Regionalagentur
Ziel: KlimaschutzManager*innen sollen bei der Konzipierung von Plänen und Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz unterstützen. Die zugehörigen Personalstellen gehen in Regionalagenturen der Bundesländer auf.