Gesamtübersicht geplante FRL in Handlungsfeld 1

Hier liegt das Protokoll aus dem Webinar zu Fragen und Antworten mit dem KNK (7.10.24)
Förderrichtlinie zur Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden („InAWi“)
Förderschwerpunkte:
- FSP 1: Information und Aktivierung in den Moorregionen
- FSP 1.1: Informationsmaßnahmen
- FSP 1.2a: Qualifizierungsmaßnahmen – Entwicklung und Durchführung
- FSP 1.2b: Qualifizierungsmaßnahmen – Inanspruchnahme
- FSP 2: Moorbodenschutz-Konzepte
- FSP 3: Moorbodenschutzmanagement
- FSP 4: Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland
Antragstellung:
- FSP 1: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- FSP 2&3: Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (unter anderem Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder (Für Vorhaben von Antragstellenden, die keine Gebietskörperschaften sind, kann eine Zuwendung in FSP 2 und 3 nur gewährt werden, wenn mit der Antragstellung eine Einverständniserklärung der für den räumlichen Bezug zuständigen Gebietskörperschaft(en) vorgelegt wird.)
- FSP 4: Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderübergreifend tätig sind.
Förderhöhen: FSP1-3: 90% Förderquote, FSP 4: 80% Förderquote
- FSP 1: 250.000€ (Bewilligung für bis zu 3 Jahre)
- FSP 2: 200.000€ (Bewilligung für bis zu 5 Jahre)
- FSP 3: Bewilligung für bis zu 7 Jahre
- FSP 4: 200.000€ (Bewilligung für bis zu 3 Jahre)
Bsp. MoorAgentur Mecklenburg-Vorpommern und neue Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbänden (WBV), 7 Mio. Euro
Laufzeit: 16.09.2024 bis 31.12.2027 (nach dem Windhundprinzip),
Förderfenster für FSP 4: 01.11.2024 – 28.02.2025
Weitere Förderinformationen und Antragsdokumente
Förderrichtlinie „1000 Moore“
Förderschwerpunkte:
- FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
- FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
- FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
- FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung
Antragstellung: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie zum Beispiel Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen). Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert. Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert.
Förderhöhen: 95% Förderquote (für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung)
- FSP 1: 30.000€ pro Antrag (Bewilligung für 9 Monate)
- FSP 2 (2.1&2.2): 600.000€ pro Antrag (Bewilligung für 4 Jahre)
- nur FSP 2.1: 100.000€ pro Antrag (Bewilligung für 18 Monate)
- nur FSP 2.2: 500.000€ pro Antrag (Bewilligung für 30 Monate)
Laufzeit: 16.09.2024 bis 31.12.2027 (nach dem Windhundprinzip)
Weitere Förderinformationen und Antragsdokumente
Moorbodenschonende Landmaschinen
- Die Einreichung von Übertragungsanträgen sind im Zeitraum 1. August bis 12. September 2025 möglich.
- Neues Interessenbekundungsverfahren für Kategorie A.1 – Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung wiedervernässter oder nasser Moorböden – ist am 28. Juli 2025 gestartet
Förderschwerpunkte: Gefördert werden in diesem Programm Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung
- der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und
- der Biodiversität in Agrarlandschaften
Dies umfasst insbesondere Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Die förderfähigen Maschinen und Geräte werden gemäß der in der Anlage genannten Kategorien inklusive technischer Mindestanforderungen durch eine Positivliste beschrieben.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.
Förderrichtlinie „Palu“ ab Oktober 2025 (?) (nach EU-Ratifizierung und Haushaltsbeschluss)
Ziel: Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden
Antragstellung: 4 Module für Land- und Forstwirtschaft für Nutzungsausfall von Land-/Forstwirten
Förderhöhen: noch unklar