Förderrichtlinie Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
(Stand: offen)
Das Förderangebot wurde wieder geöffnet, um insbesondere die Grünflächen und heimische Artenvielfalt sowie die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung zu stärken.
Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum
(Stand: geschlossen)
Gefördert werden Projekte auf großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt leisten und die Lebensqualität in den Kommunen erhöhen. Der Schwerpunkt liegt im ländlichen Raum. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 10. April 2024 die 122 zu fördernden Projekte bestimmt. Die ausgewählten Kommunen wurden bereits aufgefordert, einen förmlichen Antrag zur Förderung ihrer in der Ideenskizze dargestellten Maßnahmen zu stellen. Ziel ist, dass die Anträge noch in diesem Jahr bewilligt werden.
Förderrichtlinie Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen
(Stand: offen)
KfW-Umweltprogramm für gewerbliche Unternehmen zur Schaffung und Renaturierung naturnaher Grünflächen und Kleingewässer, der Entsiegelung von Flächen, Pflanzung von Bäumen, Gebäudebegrünung und Niederschlagsmanagement.
Finanzierung über Kredite mit ANK-finanzierten Tilgungszuschüssen.