Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS
- Antragstellung ab Quartal III / 2025 über FNR
- voraussichtlich 10 Mio Euro / Jahr für 20 Jahre
- Förderrichtlinie und Förderkriterien mit dem Ziel: Schaffung zusätzlicher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen des Waldes durch Umsetzung und Einhaltung waldbaulicher Förderkriterien, welche über bestehende gesetzliche Anforderungen und forstliche Zertifizierungen hinausgehen
- Förderkriterien: Baumartenwahl, Verjüngung, Waldinnenklima, Bodenzustand, Totholz, Habitatbäume, Wasserrückhalt, Fremdstofffreiheit, natürliche Waldentwicklung (kumulativ); natürliche Waldentwicklung in alten Wäldern, Totholz auf Kalamitätsflächen (fakultativ)
- Zuwendungsempfangende: private und kommunale Waldbesitzende; KEINE Bundes-/Landesverwaltungen
- Rückfragen an klimaanpassung-wald@fnr.de
Förderrichtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement
(Stand: geschlossen)
- startete ursprünglich im November 2022 und wird von der FNR als Projektträger betreut. 2023 hatte die Bundesregierung im Haushalt des BMEL bereits 120 Millionen Euro für die Honorierung der Ökosystemleistungen bereitgestellt. Ab sofort verantworten BMUV und BMEL die Förderung des Klimaangepassten Waldmanagements gemeinsam.
- Die Finanzierung erfolgt ab 2024 aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV, insg. 130 Millionen Euro.
(aktuell ¾ gesperrt durch BMF) - Die Förderung ist auf 10 bzw. 20 Jahre angelegt und erfordert die Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten 11 bzw. 12 Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement (Naturverjüngung, standortheimische Baumarten, Sukzessionsstadien, Kahlschlagverbot, Habitatbäume, Rückegassenabstände, Verzicht auf Düngung und PSM, Wasserhaushalt, natürliche Waldentwicklung).
- Antragsteller erhalten ab jetzt von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die Bewilligungsbescheide für das Jahr 2024. Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: der Datenerfassung auf https://www.klimaanpassung-wald.de/ und der eigentlichen Antragstellung.
Förderrichtlinien für Waldneuaufbau und Waldumbau
unklar, ursprünglich nach Novellierung des Bundeswaldgesetzes angedacht, nun ggf. über GAK verausgabt