© Markus Liesen
15. Juni 2022

Nationale Naturlandschaften fordern Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt

Die beiden Verbände Nationale Naturlandschaften e. V. (NNL e. V.) und Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN e. V.) unterstützen in einem gemeinsamen Positionspapier zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich die aktuellen Zielsetzungen der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Sie warnen jedoch vor einer pauschalen Freigabe für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten.

Die beiden Dachverbände weisen darauf hin, dass die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes der im Koalitionsvertrag enthaltenen Festlegung, „Die Energiewende werden wir ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forcieren“, nicht gerecht wird. Das betrifft insbesondere Landschaftsschutzgebiete (LSG), von denen es ca. 9.000 in Deutschland gibt.

In der vorgeschlagenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wird der Bau von Windenergieanlagen in LSG bundesweit pauschal für zulässig erklärt, bis in den Bundesländern ausreichend Vorranggebiete für den Bau von Windenergieanlagen („Windenergiegebiete“) ausgewiesen sind. Dies ist eine massive und dauerhafte Schwächung des Schutzinstruments „Landschaftsschutzgebiet“, die innerhalb der Nationalen Naturlandschaften insbesondere in Naturparken und auch in Biosphärenreservaten von Bedeutung sind. Die Nationalen Naturlandschaften, das Bündnis der Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke und Wildnisgebiete auf 33 Prozent der Fläche Deutschlands, nehmen eine Schlüsselrolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt, bei der nachhaltigen Entwicklung in ländlichen Regionen sowie beim Klimaschutz und bei der Entwicklung geeigneter Klimaanpassungsmaßnahmen ein. Der Bau von Windenergieanlagen in LSG, ohne eine Prüfung nach den geltenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen, birgt zudem die Gefahr, dass Präzedenzfälle für andere bauliche Nutzungen in den einzelnen Landschaftsschutzgebieten geschaffen werden. Erst wenn ausreichend Windenergiegebiete ausgewiesen worden sind, deren Flächenkulissen im Entwurf eines „Windflächenbedarfsgesetzes“ definiert werden, soll eine pauschale Zulässigkeit von Windenergieanlagen in LSG nur noch innerhalb dieser Windenergiegebiete gelten. VDN e. V. und NNL e. V. fordern, dass zumindest in LSG außerhalb der ausgewiesenen Windenergiegebiete weiterhin eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Baus von Windenergieanlagen entsprechend der geltenden LSG-Verordnungen erfolgen muss. Andernfalls ist ein anderes im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel kaum zu erreichen: „Wir setzen uns im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) im Sinne der europäischen Biodiversitätsstrategie dafür ein, 30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen.“

Hier können Sie das vollständige Positionspapier von VDN e. V. und NNL e. V. als PDF herunterladen: https://nationale-naturlandschaften.de/transfer/positionspapier-erneuerbare-energien.pdf

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