Arbeitszeiterfassung auf Team-Events (Stand: 2024)
Ein Betriebsausflug ist Arbeitszeit, wenn er in den normalen Arbeitszeitraum fällt.
Arbeitnehmer können somit für den Ausflug so viel Zeit erfassen, wie es einem normalen Arbeitstag entspräche. Die Zeit darüber hinaus bekommen sie nicht vergütet/angerechnet.
Bei in Teilzeit Angestellten gilt die Regel: Es wird nur die reguläre Arbeitszeit
vergütet/angerechnet. Alles darüber hinaus zählt als freiwillige Teilnahme.
Weitere Erläuterungen und Beispiele bitte der ausführlichen Dienstanweisung „2024-12-18_Infos zur Arbeitszeiterfassung für Team-Events“ im Dienstanweisungen-Ordner auf dem Server entnehmen.